Umfangreiche staatliche Förderung erhalten und etwas Gutes für die Zukunft tun.
Mit den BEG Einzelmaßnahmen der BAFA und KFW Heizungstausch, kein Problem!
Gerne unterstütze ich Sie als Energie-Effizienzexperte (EEE) bei der Beantragung einer oder mehrerer BEG - Einzelmaßnahmen (BEG EM), sowie dem KFW Heizungstausch.
Schreiben Sie mir gerne eine E-Mail und ich übersenden Ihnen meine Checkliste, um festzustellen ob ihre Maßnahme gefördert werden kann - um alles weitere kümmere ich mich dann.
Im Rahmen dieser ersten Abstimmung klären wir dann auch den Umfang der förderfähigen Kosten, hier wird seitens des BAFA und KFW sehr großzügig verfahren, indem auch Teile der Maßnahmen gefördert werden, die keinen Einfluss auf die energetische Qualität des Gebäudes haben. Zusätzlich klären wir die energetischen Mindestanforderungen an die modernisierten Bauteile.
Schritte der Abarbeitung z.B. in den BEG EM:
Durch das BAFA Förderprogramm BEG EM, wird die energetische Sanierung einzelner Gebäudeteile gefördert (u.a. Dach, Wände, Kellerdecke, Fenster, Heizung, Lüftungstechnik, Heizungsoptimierung und auch die Fachplanung der Umsetzung). Die Förderquote beträgt zwischen 15% der förderfähigen Kosten, bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSfp), werden zusätzlich 5% je Maßnahme gefördert, in Summe damit max. 20% der baulichen Leistungen.
Planungsleistungen von mir oder Architekten können zusätzlich mit 50% gefördert werden.
Beim Heizungstausch über die KFW, erfolgt die Antragstellung in ähnlicher Weise. Je nach Art und Alter der Heizungsanlage, sowie Einkommen des/der Gebäudeeigentümer, können Sie hier sogar 30-70% Förderung erhalten (u.a. für die Heizungsanlage, Warmwasserbereitung, Wasserenthärtung oder neue Heizkörper / eine neue Fußbodenheizung mit Estrich Arbeiten).
- Alle Angaben ohne Gewähr -
Ingenieurbüro Energieeffizienz Plus
Energieberatung für
Wohngebäude, Gewerbe und Industrieunternehmen
M. Eng. Andreas Gellwitz
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DENA Energieeffizienzexperte BAFA Beraternummer EB323227
Sachkundiger für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645
Gerichtlich bestellter Sachverständiger