Nun wird es ernst für Unternehmen und Wohngebäudeeigentümer!
Erstmalig sind Unternehmen dazu verpflichtet, festgestellte Energieeffizienzmaßnahmen auch umzusetzen!
Zusätzlich sind ca. 14Mio. vorhandene Gaskessel von Unternehmen und Wohngebäuden einem Heizungscheck zu unterziehen.
Die EnSimiMaV ist am 01.10.2022 in Kraft getreten.
Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ – kurz EnSimiMaV, soll rasch zur Senkung des Energieverbrauchs in Deutschland beitragen.
Gerne unterstütze ich Sie als Energie-Effizienzexperte (EEE) bei der Umsetzung des neuen Gesetzes und führe den Heizungscheck für Ihre Wohnimmobilie oder ihre Nichtwohngebäude durch, gerne prüfe ich auch die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nicht umgesetzer Maßnahmen in Ihrem Gewerbebetrieb.
A - Industrie- und Gewerbebetriebe
Welche Unternehmen betrifft das neue Gesetz?
Was ist zu tun?
Bis wann ?
- Alle Angaben ohne Gewähr -
B - Eigentümer von Wohngebäuden
Wer?
Was ist zu tun?
Bis wann ?
Ingenieurbüro Energieeffizienz Plus
Energieberatung für
Wohngebäude, Gewerbe und Industrieunternehmen
M. Eng. Andreas Gellwitz
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DENA Energieeffizienzexperte BAFA Beraternummer EB323227
Sachkundiger für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645
Gerichtlich bestellter Sachverständiger